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Wir empfehlen, dass Sie die maßgeschneiderte Beratung und Analyse über den Fall bei uns einholen.

13.F:Können Sie uns kurz über Zollfragen in Deutschland und der Europäischen Union vorstellen?
A: 1. Zollamt in Deutschland
Nach dem Aufbau einer Zollunion in Europa, muss das deutsche Zollsystem zuerst das EU-Recht einhalten, und dies ist gleich wie die anderen Mitglieder der EU. Das deutsche Zollamt ist eine Bundesverwaltungsbehörde, die dem Bundesfinanzministerium unterliegt.

2. Die Europäische Zollunion
"Zollkodex der Gemeinschaft" tritt in der Europäischen Union in Kraft-und bietet eine einheitliche rechtliche Grundlage für die Zollämte in der Europäischen Union.
- Abschaffung der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten der EU
- Abschaffung der Mehrwertsteuer der Einfuhr zwischen den Mitgliedstaaten der EU
- Errichtung des einheitlichen Zollsystems für die Waren, die von Nicht-EU-Mitgliedsstaaten in   den EU-Binnenmarkt exportiert werden - einschließlich der gemeinsamen externen Zollabgaben.

"Zollkodex der Gemeinschaft", einschließlich der gemeinsamen Zolltarif, werden in den 27 Mitgliedstaaten in der EU und Andorra, San Marino und der Türkei umgesetzt, Darunter haben diese drei Länder eine Zollunion mit der Europäischen Gemeinschaft gegründet.

Gemeinsame Zolltarif von Zollkodex der Gemeinschaft (GZT) sieht vor, dass die von Nicht-EU-Mitgliedsstaaten importierten Waren eine einheitliche Zolltarif zahlen müssen. Die Zolltarif muss nach der Arten der importierten Waren und Ausfuhrländer spezifisch festgelegt werden. Die nach den verschiedenen Arten von Waren und Ausfuhrländer festgelegte Zolltarif ist in der EU-Online-Zolltarif-Datenbank TARIC.
http://ec.europa.euzu entnehmen.

3. Zollverfahren
Alle steuerbaren Vermögenswerte und Sachanlagen können als Zollwaren betrachtet werden. Strom ist eine Ausnahme. Er ist zwar keine Sachanlagen in herkömmlichen Sinne, ist aber eine Art der Zollwaren, weil Strom gehandelt werden kann. Gas und Flüssigkeit können erst als Zollwaren betrachtet werden, wenn sie in Containern oder Kanäle eingefüllt und transportiert werden.
 
Die Verkehr von Waren kann eine Vielzahl von Zwecken haben, wie z. B. Verkauf, Reparatur oder befristetes Darlehen. Die Gründen für Importe und Exporte sind verschieden, in der Europäische Union gibt es unterschiedliche Zollverfahren.

4. Beispiele
Die in den EU-Mitgliederstaaten produzierten Erzeugnisse brauchen keine Zolltarife zu zahlen. Wie zum Beispiel, die deutschen Produkte können ohne Zahlung von Zolltarife oder Zollabfertigung nach Ungarn transportiert werden.

Wenn die japanischen Produkte zum ersten Mal und zuerst in die Europäische Union (z.B Deutschland) eingehen, müssen sie Zolltarife zu zahlen. Nach der Zollabfertigung, muss keine Prüfung für diese Produkte von irgendeinem Zollamt vorgenommen oder die Zolltarife gezahlt werden und diese Produkte haben freien Fluss auf dem europäischen Binnenmarkt.

5. Zollanmeldung
Die Bearbeitung der Zollanmeldung ist erst nach dem Eintreffen der Waren in der Europäischen Union / Zollunion und der Vorlage der Zollanmeldung offiziell begonnen. In der ersten Einreise der Produkte in die Europäische Union (z.B. in Deutschland) ist die Zollanmeldung an die Europäische Zollunion vorzulegen.
 
Bundeszollamt in Deutschland ist verantwortlich für die Verwaltung der gemeinsamen Zollverfahren in Deutschland.
Bei der Zollanmeldung muss der Anmelder alle relevanten Informationen und Unterlagen in Bezug auf die gewählten Zollverfahren vorlegen.  
Zoll-Informationszentrum bietet eine bestimmte englische Standard-Zollanmeldung auf seinem Website,
www.zoll.de

6. Die drei am häufigsten Zollverfahren:
1.Überführung in den freien Verkehr
- Die importierten Waren haben die normalen Zölle und Einfuhrabgaben zu zahlen.
- Nachdem die Importeuren die Zolltarife gezahlt haben, können sie diese Waren  selbst behandeln.

2. "Aktive Veredelung"
- Das ist ein Zollverfahren. Die Waren des Drittlands wird in die Zollunion importiert  und in einem bestimmten Zeitraum nach der Zollvorschrift verarbeitet und anschließend aus der EU weg transportiert.
- Diese importierten Waren brauchen in der Regel keine Steuer zu zahlen.

3. "Passive Veredelung"
- Im Gegenteil zu "aktiver Veredelung".
- Die Unternehmen müssen die Waren innerhalb der EU vorübergehend in ein Drittland zur Verarbeitung, Reparatur oder Behandlung exportieren.
- Die verarbeiteten Waren müssen innerhalb der vorgeschriebenen Frist in die Zollunion zurück importiert werden.
- Die Zölle und andere Steuern werden auf der Grundlage von Netto-Wertschöpfung der Waren beim Import zurück in die EU berechnet.

Für andere bestehende Zollverfahren, wie Zolllagerverfahren, vorübergehende Verwendung und Umwandlungsverfahren, wenden Sie sich bitte an das Zoll-Informationszentrum.

14.F:Liegt Parchim Airport in Logistik-Netzwerk in Deutschland?
A: Ja. Parchim Airpot liegt in der Nähe von Hamburg, Rostock, und ist die bestwahl zu Osteuropa, Nord-Europa, CIS-Region.CLICK HERE

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