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Das Bundesland Mecklenburg Vorpommern, in welchem sich PIA und der Business-Park befindet, ist ein wertvolles "Land der Politik", wo die Investoren von vielen Vorteilen wie staatlichen Zuschüssen, steuerlichen Präferenzen und zinsgünstige Darlehen, etc profitieren können. LinkGlobal hat über die Zeit durch das Projekt Parchim eine  enge freundliche Beziehung mit der lokalen Regierung aufgebaut. Wir werden keine Mühen scheuen, neue  Investoren politisch zu unterstützen, damit Sie investieren können.


Arten der Förder-Politik

Subventionsrichtlinien der EU

Subventionsrichtlinien Deutschlands

Subventionsrichtlinien in Mecklenburg-Vorpommern

Eine der oben genannten Möglichkeiten kann in Anspruch genommen werden. Um die Anerkennung Ihrer Projektpläne sicherzustellen, wird Ihnen ein Expertengremium bei der Auswahl und Beantragung der angemessenen Förderungen unterstützend zur Seite stehen.

Mit Wirkung von 2007, ist die höchstmögliche Fördermittelrate für  Unternehmen welche Investitionen tätigen möchten:

Large-size enterprise: 30%  große Unternehmen

Middle-size enterprise: 40% mittlere Unternehmen

Small-size enterprise: 50% kleine Unternehmen



Die Subventionshöhe ist nach Absatzvolumen begrenzt:

 

Zwischen € 50 Mio und € 100 Mio: 50%

Mehr als € 100 Mio: 66%


Erklärung der Unternehmens-Größen-Bezeichnung

 

ultra small size Unternehmung: weniger als 10 Mitarbeiter /  Jahresumsatz bis € 2 Mio
small size Unternehmung: weniger als 50 Mitarbeiter / Jahresumsatz bis € 10 Mio
medium size Unternehmung: weniger als 250 Mitarbeiter / Jahresumsatz  bis € 20 Mio
macro size Unternehmung: übersteigt die Definition für medium size  Unternehmung


Voraussetzungen für Förderungen / Zuschüsse:

Bei Wachstum der Belegschaft um 15% (innerhalb der letzten 5 Jahre), werden Zuschüsse in Höhe von € 80.000 je geschaffenem Arbeitsplatz gewährt. Voraussetzung dafür, dass Investoren Förderungen erhalten, ist die Eigenkapitalbeteiligung an der Gesamtinvestition in Höhe von 25%. Diese Eigenbeteiligung darf den Zuschuss nicht beinhalten.

Verwendungsmögichkeiten der Förderungen:

Im Objekt gebundenes Kapital, für den Einkauf oder in der Produktion gebundenes Kapital. Es ist nicht möglich, von den Subventionen immaterielle Güter zu erwerben. Gehälter, die für neu geschaffene Arbeitsplätze aufgewendet werden, können für die Dauer von zwei Jahren erstattet werden.

 

Bandbreite der Ausschlüsse der Fördermöglichkeiten:

Investitionen um Eigenkapital darzustellen bzw. zu ersetzen

Beschaffungs- und Produktionskosten für Transportfahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe und Schienenfahrzeuge

Andere gewerbliche Vermögensgegenstände

Bereits geförderte Dinge oder Einrichtungen zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung



Nicht förderbare Industrien / Wirtschaftszweige:

Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Schürfen nach Mineralien, Betrieb von Sand- und Kieswerken, Bergbau und weitere die Fertigung einleitende Arbeiten

Elektrizitäts- und Wasserversorgung (ausgenommen Investitionen für den Eigenbedarf)

Privatwirtschaftliche Bauvorhaben

Einzelhandel

Transport und Lagerung (ausgenommen Logistik)

Gesundheitswesen

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